In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2010 017 817.5 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 17. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin am Landgericht Werner beschlossen: Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 41 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 2. August 2010 wird insoweit aufgehoben, als der angemeldeten Marke der Schutz versagt wurde.