In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2009 040 404.6 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 6. Juli 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Fuchs-Wissemann sowie des Richters Reker und der Richterin Dr. Schnurr beschlossen: 1. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 11. Mai 2010 aufgehoben, soweit die Anmeldung der Wortmarke 30 2009 040 404.6 „Cayenne“ auch für die Waren...