Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG)

. Gefundene Dokumente: 5.262
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 307 01 292.1 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 28. Juli 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Grote-Bittner und des Richters Metternich beschlossen: Die Beschwerde der Anmelderin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 14/11
In der Einspruchssache betreffend das Patent 103 33 610 hat der 9. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 27. Juli 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Pontzen sowie der Richter Dipl.-Ing. Bork, Paetzold und Dipl.-Ing. Reinhardt beschlossen: Das Patent wird widerrufen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 9 W (pat) 314/06
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 058 515.3 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 27. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Fuchs-Wissemann, den Richter Reker und die Richterin Dr. Schnurr beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 57/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 302 43 909 (hier: Löschungsverfahren S 204/07) hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin am Landgericht Werner beschlossen: 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Der Kostenantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 36/10
In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2009 018 840.8 hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 26. Juli 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Bender und der Richter Dr. Kortbein und Kätker beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 33 W (pat) 511/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2009 034 794.8 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin am Landgericht Werner beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 547/10
In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 101 37 172.1-53 … hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. Juli 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Fritsch, des Richters Dipl.-Ing. Prasch, der Richterin Dr. Mittenberger-Huber und des Richters Dipl.-Ing. Baumgardt beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 17 W (pat) 60/07
Offenkundige Vorbenutzung durch Vertrieb eines pharmazeutischen Erzeugnisses Das In-Verkehr-Bringen eines pharmazeutischen Erzeugnisses macht nicht nur den Stoff als solchen, sondern auch dessen Zusammensetzung und Struktur der Öffentlichkeit zugänglich, sofern grundsätzlich die Möglichkeit einer Analyse besteht. Dies gilt auf chemisch-pharmazeutischem Gebiet jedenfalls auch dann, wenn die Analyse zwar umfangreiche zeit- und arbeitsaufwändige qualitative und quantitative Untersuchungen...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 7/10 (EU)
In der Patentnichtigkeitssache betreffend das deutsche Patent DE 44 48 024 hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter Rauch und die Richter Dr. agr. Huber, Voit, Dipl.-Ing. Rippel und Dr.-Ing. Dorfschmidt für Recht erkannt: 1. Das deutsche Patent 44 48 024 wird im Umfang seiner Ansprüche 1 bis 8 teilweise für nichtig erklärt. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kosten des Verfahrens...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 56/09
Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VI Soweit im Nichtigkeitsverfahren die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wegen eines zeitgleich anhängigen, das Streitpatent betreffenden Verletzungsverfahren als notwendig angesehen wird, ist insoweit nicht rein formal auf die Parteiidentität in beiden Prozessen abzustellen. Vielmehr kommt es maßgeblich darauf an, ob die Verletzungsklage auf Basis des mit der anschließenden Nichtigkeitsklage angegriffenen Streitpatents erhoben wurde.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 ZA (pat) 21/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 307 20 822 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 26. Juli 2011 durch Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, Richter Kruppa und Richterin am Landgericht Werner beschlossen: Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 127/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 302 43 909 (hier: Löschungsverfahren S 93/08) hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. Juli 2011 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, den Richter Kruppa und die Richterin am Landgericht Werner beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 35/10
In der Beschwerdesache betreffend die Marke 30 2009 043 782 hier: Löschungsverfahren S 47/10 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 25. Juli 2011 durch die Vorsitzende Richterin Klante, die Richterin Martens und den Richter Schell beschlossen: 1. Der Beschluss der Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 21. Februar 2011 ist unwirksam. 2. Die Rückzahlung der Beschwerdegebühr wird angeordnet.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 41/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2010 012 872.0 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 25. Juli 2011 durch die Vorsitzende Richterin Klante, die Richterin Martens sowie den Richter Schell beschlossen: Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 29 vom 25. Oktober 2010 wird aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 501/11
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2010 026 648. 1 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 22. Juli 2011 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Klante, der Richterin Martens und des Richters Schell beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 523/11
Deutsches Institut für Menschenrechte Der aus beschreibenden Angaben bestehende Name eines Instituts von nationaler Bedeutung entbehrt im Allgemeinen von Haus aus, d. h. vor und unabhängig von einer etwaigen Benutzung, für Waren und Dienstleistungen, welche üblicherweise von einem derartigen Institut angeboten werden, jeglicher Unterscheidungskraft (Anschluss an BPatGE 48, 65 - Deutsches Notarinstitut; z. T. Abgrenzung von BPatG GRUR 2010, 342 - German Poker Players Association).
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 43/10
In der Beschwerdesache … betreffend die IR-Marke 860 670 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 24. März 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richterinnen Winter und Hartlieb beschlossen: Auf die Beschwerde der Markeninhaberin werden die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 44 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 17. Januar 2008 und vom 16. Dezember 2009 aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 34/10
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2008 080 012.7 hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 21. Juli 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker, der Richterin Bayer und der Richterin Hartlieb beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 83/10
In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2010 039 881.7 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 21. Juli 2011 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Klante, der Richterin Martens und des Richters Schell beschlossen Die Beschwerde des Anmelders wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 521/11
In der Beschwerdesache betreffend die Marke 307 21 524.5 (Löschungsverfahren S 143/08) hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 20. Juli 2011 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Grabrucker und der Richterinnen Kortge und Dorn beschlossen: Der Beschluss der Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 6. August 2009 wird aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 95/10