In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das europäische Patent 0 627 919 (DE 692 18 255) hat der 3. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 18. Februar 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Schramm sowie des Richters Guth, der Richterin Dipl.- Chem. Dr. Proksch-Ledig, des Richters Dipl.-Chem. Dr. Gerster und des Richters Dipl.-Chem. Dr. Jäger für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 0 627 919 wird mit Wirkung für das...