Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Landgerichts Arnsberg - 5. Zivilkammer - vom 3. August 2017 aufgehoben, soweit die Beschwerde für den Zeitraum vom 7. Juni 2017 bis zum 21. Juli 2017 zurückgewiesen worden ist. Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Soest vom 5. Mai 2017 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat, soweit Sicherungshaft für den Zeitraum vom 7. Juni 2017 bis 21. Juli 2017...