1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Marburg vom 6. Dezember 2017 a) im Schuldspruch im Fall II. 1 der Urteilsgründe dahingehend geändert, dass der Angeklagte der versuchten besonders schweren sexuellen Nötigung in Tateinheit mit versuchter schwerer Entziehung Minderjähriger, versuchter Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung schuldig ist, b) im Strafausspruch zu Fall II. 1 der Urteilsgründe und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der...