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Urteile für Bewertung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Senat VI R 90/10 Zufluss und Bewertung von Aktienoptionsrechten für Arbeitnehmer 1. Der Vorteil aus einem vom Arbeitgeber eingeräumten Aktienoptionsrecht fließt dem Arbeitnehmer zu, wenn der Arbeitnehmer das Recht ausübt oder anderweitig verwertet. Eine solche anderweitige Verwertung liegt insbesondere vor, wenn der Arbeitnehmer das Recht auf einen Dritten überträgt. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 90/10
.... § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO), weil die hierfür erforderlichen Feststellungen getroffen sind und die Frage der Ursächlichkeit des Verschuldens lediglich auf einer rechtlichen Bewertung beruht. Dose Weber-Monecke Klinkhammer Schilling Nedden-Boeger...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 83/13
...Rechtlich beruht die vorliegende Entscheidung des Senats auf in ständiger Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen zur Beurteilung von Unterscheidungskraft; in der Sache liegt der Schwerpunkt auf der tatrichterlichen Bewertung der entscheidungserheblichen tatsächlichen Gegebenheiten. Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 22/13
...Seine Beweiswürdigung leidet unter durchgreifenden Erörterungsmängeln. 18 aa) Bereits die Feststellungen und Erwägungen zur Aussageentstehung und -entwicklung, die für die Bewertung der Aussage von Geschädigten des sexuellen Missbrauchs von besonderer Bedeutung sind (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 235/16
...Erforderlich ist vielmehr eine gewisse Verbindung zwischen den Tätigkeiten des Schädigers und des Geschädigten in der konkreten Unfallsituation, die eine Bewertung als "gemeinsame" Betriebsstätte rechtfertigt (vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 2001 - VI ZR 70/00 - VersR 2001, 372, 373; vom 14....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 147/09
...entsandten Mitglieds eine eigene Informationsbeschaffung ermöglicht und die Personalvertretung in die Lage versetzt wird, aufgrund eigener Anschauung und Kenntnis zu entscheiden, ob und wie sie von den ihr zustehenden Beteiligungsrechten Gebrauch machen will. 15 Die weiteren im Zusammenhang mit der teleologischen Auslegung angestellten Erwägungen des Verwaltungsgerichtshofs zwingen nicht zu einer anderen Bewertung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 P 1/17
...entsprechenden Verwendung in der Werbung – stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihm die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH, GRUR 2016, 934, Rn. 12 – OUI; BGH, GRUR 2013, 731, Rn. 13 – Kaleido; BGH, GRUR 2012, 270, Rn. 11 – Link economy; BGH, GRUR 2012, 1143, Rn. 9 – Starsat). 19 Die Bewertung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 85/16
...Sie hält die Auffassung der Markenstelle, dass das Zeichen "Aussie" in Bezug auf geld- oder münzbetätigte Spiel- oder Sportautomaten beschreibend sein soll, für unzutreffend und im Hinblick auf die anderslautende Bewertung betreffend Verkaufsautomaten, Ausgabeautomaten usw. auch für nicht nachvollziehbar....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 19/11
...Sie hält die Auffassung der Markenstelle, dass das Zeichen "Arctic" in Bezug auf geld- oder münzbetätigte Spiel- oder Sportautomaten beschreibend sein soll, für unzutreffend und im Hinblick auf die anderslautende Bewertung betreffend Verkaufsautomaten, Ausgabeautomaten usw. für nicht nachvollziehbar....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 16/11
...Für die kündigungsrechtliche Beurteilung der Pflichtverletzung, auf die sich der Verdacht bezieht, ist ihre strafrechtliche Bewertung nicht maßgebend. Entscheidend ist der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der mit ihm verbundene Vertrauensbruch (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 30; 19....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 801/09
...Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts hat sich der Senat mangels anderer Anhaltspunkte an der Bewertung der Klageanträge sowie der Widerklage durch das Amtsgericht und an dem Unterliegen der Beklagten orientiert (Klage: 666,67 € [1/3 von 2.000 €] + 500 €, Widerklage: 5.000 €). Stresemann RinBGH Prof. Dr. Schmidt-Räntsch ist infolge Krankheit an der Unterschrift gehindert. Karlsruhe, den 27....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 113/17, V ZB 114/17
...Dies verdeutlichen seine umfassenden Ausführungen zu dem rechtsfehlerhaften Vorgehen des LSG in den Schriftsätzen des Klägers vom 26.7.2010 und 7.12.2010 während des Verfahrens über das Befangenheitsgesuch und die wiederholte Verquickung des Befangenheitsgesuchs mit den seiner Ansicht nach unzutreffenden rechtlichen Bewertungen und der verfahrensrechtlichen Vorgehensweise des LSG....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 97/10 B
2015-07-16
BVerwG 3. Senat
...Juli 2011 - C-523/09 Rakvere Piim und Maag Piimatööstus - Rn. 17, 21, 28). 7 Auch Art. 27 Abs. 5 Buchst. a VO (EG) Nr. 882/2004 gibt keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Bewertung. Den von der Klägerin geltend gemachten "risikobezogenen Ansatz" (vgl. Erwägungsgrund 13 und Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 882/2004) hat das Oberverwaltungsgericht hinreichend berücksichtigt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 50/14
...Entgegen der rechtlichen Bewertung des Landgerichts ergibt sich ein solcher Voranmeldezeitraum weder für die fragliche Tat noch für die drei weiteren verfahrensgegenständlichen Taten aus § 18 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 4 UStG (UA S. 58). Der durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 57/16
...Juli 2011 - C-523/09 Rakvere Piim und Maag Piimatööstus - Rn. 17, 21, 28). 7 Auch Art. 27 Abs. 5 Buchst. a VO (EG) Nr. 882/2004 gibt keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Bewertung. Den von der Klägerin geltend gemachten "risikobezogenen Ansatz" (vgl. Erwägungsgrund 13 und Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 882/2004) hat das Oberverwaltungsgericht hinreichend berücksichtigt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 51/14
...Wegen des im Streitfall geringen zeitlichen Abstands wird die entsprechende Bewertung kaum anders ausfallen können als die Beurteilung der nach den vorstehenden Ausführungen zu prüfenden Frage, ob eine erfolgversprechende Vollstreckung gegen die s. AG noch möglich war, als die Beklagte zu 2 die am 10. und 23. August 2010 angewiesenen Zahlungen der Schuldnerin erhielt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 220/14
...Ob eine Benutzung „für die eingetragenen Waren“ vorliegt, ist keine der eidesstattlichen Versicherung zugängliche Tatsache, sondern eine rechtliche Bewertung, worauf bereits die Markenstelle zutreffend hingewiesen hatte. 23 Das mit dieser eidesstattlichen Versicherung eingereichte Rechnungskonvolut A4 bis A16 bezieht sich, was den ersten Benutzungszeitraum angeht (A4 bis A9 sowie A11 und A12), durchgängig...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 508/11
...AG verkauft und diese anschließend eine Verwaltungsgesellschaft gegründet und die Grundstücke darin eingebracht hätte. 11 Anders als das Berufungsgericht meint, lässt sich diese Bewertung nicht unter Hinweis darauf in Frage stellen, nicht der Verkauf der Grundstücke habe im Vordergrund gestanden, sondern die Übertragung eines - durch die Ausgliederung eines Betriebsteils der Schuldnerin in die Beklagte...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 272/10
...April 2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848). 10 a) Die Bewertung des Nutzungsvorteils bestimmt sich nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 ff. EStG....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 55/10
...Es ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass das Beschwerdegericht dies unbeachtet gelassen hätte. 21 d) Das Beschwerdegericht hat die fachärztlichen Bewertungen durch seinen Eindruck vom Schuldner im Anhörungstermin am 29. April 2009 sowie durch dessen schriftliche Ausführungen im Räumungsverfahren bestätigt gesehen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 15/13