...Diese Feststellung hätte das Landgericht gegebenenfalls bei der Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz berücksichtigen müssen. Wenn es aber das billigende Inkaufnehmen des Todes festgestellt hatte, kann weder der Verdeckungsabsicht - noch gar, wie hier, der Grausamkeit - entgegengehalten werden, der Angeklagten sei der Tod "nicht recht” gewesen. 19 3....