...MarkenG als nicht unterscheidungskräftige Angabe teilweise, nämlich für die Waren und Dienstleitungen der 4 Klasse 9: Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Widergabe von Ton und Bild, Verkaufsautomaten, Computer, Magnetaufzeichnungsgeräte, 5 Klasse 16: Druckereierzeugnisse, Photographien, Lehr- und Unterrichtsmittel, 6 Klasse 35: Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, 7 Klasse 41: Ausbildung...