...Sie kann allenfalls einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen (BGH, Beschluss vom 24. März 2016 - IX ZB 67/14, WM 2016, 803 Rn. 11 f). Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §233 ZPO liegen im Streitfall aber nicht vor, weil der Schuldner anwaltlich vertreten war (vgl. BGH, Beschluss vom 23....