...Die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei nicht zu gewähren, weil der Prozessbevollmächtigte des Beklagten die Fristsäumnis verschuldet habe. Er habe seine Organisationspflicht verletzt, weil er nicht durch eine allgemeine Anweisung in seiner Kanzlei sichergestellt habe, dass für die Frist zur Rechtsmittelbegründung eine Vorfrist notiert werde....