...Nachdem der Beklagte in erster Instanz die fehlende Vollmacht gerügt und das Landgericht eine Frist zur Vorlage gesetzt hat, hätte die Bevollmächtigungskette durch Vorlage von Originalurkunden nachgewiesen werden müssen, was aber nicht geschehen sei. Der Nachweismangel sei durch die in der Berufungsverhandlung im Original überreichte Vollmachtsurkunde nicht geheilt worden....