...Diese enthält u.a. eine Bestimmung, wonach die Vorgenannten im Fall einer gesetzlichen Betreuung ihre Betreuer werden sollten. 3 Das Amtsgericht, das zu der Überzeugung gelangt war, dass die Betroffene zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr voll geschäftsfähig und damit nicht mehr in der Lage gewesen sei, rechtswirksame Vollmachten zu erteilen...