Bundesverfassungsgericht

Entscheidungsdatum: 20.06.2012


BVerfG 20.06.2012 - 2 BvE 1/12

Verwerfung (A-limine-Abweisung) eines Antrags im Organstreitverfahren - Mangels Nachweises der Bevollmächtigung des Prozessvertreters (§ 22 Abs 2 BVerfGG) keine wirksame Anhängigmachung des Antrags


Gericht:
Bundesverfassungsgericht
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsdatum:
20.06.2012
Aktenzeichen:
2 BvE 1/12
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2012:es20120620.2bve000112
Dokumenttyp:
Beschluss
Zitierte Gesetze
§§ 63ff BVerfGG

Gründe

1

Der Antrag ist nicht wirksam anhängig gemacht worden, da der Vertreter der Antragstellerin - auch nach wiederholter Aufforderung durch das Gericht - den Nachweis seiner Bevollmächtigung gemäß § 22 Abs. 2 BVerfGG nicht geführt hat.

2

Auf die Mängel der Vollmacht hat der Berichterstatter hingewiesen. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.