Bundesverfassungsgericht
Entscheidungsdatum: 20.06.2012
BVerfG 20.06.2012 - 2 BvE 1/12
Verwerfung (A-limine-Abweisung) eines Antrags im Organstreitverfahren - Mangels Nachweises der Bevollmächtigung des Prozessvertreters (§ 22 Abs 2 BVerfGG) keine wirksame Anhängigmachung des Antrags
- Gericht:
- Bundesverfassungsgericht
- Spruchkörper:
- 2. Senat
- Entscheidungsdatum:
- 20.06.2012
- Aktenzeichen:
- 2 BvE 1/12
- ECLI:
- ECLI:DE:BVerfG:2012:es20120620.2bve000112
- Dokumenttyp:
- Beschluss
Zitierte Gesetze
- §§ 63ff BVerfGG
Gründe
-
1
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Der Antrag ist nicht wirksam anhängig gemacht worden, da der Vertreter der Antragstellerin - auch nach wiederholter Aufforderung
durch das Gericht - den Nachweis seiner Bevollmächtigung gemäß § 22 Abs. 2 BVerfGG nicht geführt hat.
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2
-
Auf die Mängel der Vollmacht hat der Berichterstatter hingewiesen. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung
abgesehen.