Aktuelle Urteile Bundesverfassungsgericht

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GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvQ 23/19
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Bevollmächtigten wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (vgl. § 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1092/19
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts sowie die weiteren Anträge werden abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 834/19
1. Richterin Ott ist von der Ausübung ihres Richteramts in dieser Sache nicht ausgeschlossen. 2. Das Ablehnungsgesuch gegen die Richterin Ott wird als unzulässig verworfen. 3. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 4. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 640/19
Der Richter Huber und die Richterinnen Kessal-Wulf und König sind von der Ausübung ihres Richteramtes in dieser Sache nicht ausgeschlossen. Das Ablehnungsgesuch des Beschwerdeführers gegen den Richter Huber und die Richterinnen Kessal-Wulf und König wird als unzulässig verworfen. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 910/19
1. Die Übergabe des Beschwerdeführers an die weißrussischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen untersagt. 2. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird mit der Durchführung der einstweiligen Anordnung beauftragt. 3. Die Vollziehung des Auslieferungshaftbefehls bleibt von der einstweiligen Anordnung unberührt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 841/19
1. Das Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten Voßkuhle, die Richterinnen Hermanns und Langenfeld, den Richter Müller sowie den ehemaligen Richter Landau wird als unzulässig verworfen. 2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 3. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 80/19
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro (in Worten: fünfhundert Euro) auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2710/18
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht dargelegt hat, dass die in der Hauptsache in Aussicht gestellte Verfassungsbeschwerde weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2). Ein zusammenhängender Sachverhalt lässt sich dem Antrag nicht entnehmen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvQ 50/19
Der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, längstens für die Dauer von sechs Monaten, untersagt, die im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers in Frankfurt am Main am 16. August 2018 sichergestellten Gegenstände und Daten auszuwerten oder sonst zu verwerten.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 886/19
Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2231/18
1. Das Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen König und Kessal-Wulf und den Richter Huber wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. 3. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 4. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 750/19
1. Facebook Ireland Ldt., 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland, wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Internetauftritt der Antragstellerin unter der Adresse www.facebook.com/ mit der Bezeichnung "Der III. Weg" für die Zeit bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vorläufig zu entsperren und ihr für diesen Zeitraum die Nutzung der Funktionen von www.facebook.com wieder...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvQ 42/19
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvC 3/18