Aktuelle Urteile Bundesverfassungsgericht

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GERICHT
JAHR
1. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg wird verpflichtet, den von der Antragstellerin eingereichten überarbeiteten Fernseh-Wahlwerbespot auf dem zugeteilten Sendeplatz am 17. Mai 2019 um 16.58 Uhr sowie auf einem weiteren vom Rundfunk Berlin-Brandenburg zu bestimmenden Sendeplatz vor der am 26. Mai 2019 stattfindenden Europawahl auszustrahlen. 2. Das Land Berlin hat der Antragstellerin die notwendigen Auslagen im Verfahren der einstweiligen Anordnung zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvQ 43/19
Die Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden der Russischen Föderation wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen untersagt. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg wird mit der Durchführung der einstweiligen Anordnung beauftragt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 828/19
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvQ 42/19
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvQ 36/19
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 611/19
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2314/18
1. Die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. September 2017 - L 23 SO 185/17 B ER PKH RG - und vom 24. Juli 2017 - L 23 SO 128/17 B ER PKH - verletzen die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Die Beschlüsse werden aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. 2. Das Land Berlin hat den Beschwerdeführern ihre notwendigen Auslagen im...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2111/17
1. Das Ablehnungsgesuch gegen die Richter Masing und Paulus wird als unzulässig verworfen. 2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 30/19
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 2. Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten. 3. Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2909/17
Bei Anträgen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (§§ 17, 17a Europawahlordnung) sowie bei Einsprüchen und Beschwerden gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse (§ 21 Europawahlordnung) für die neunte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 sind § 6a Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Europawahlgesetzes und § 6a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Europawahlgesetzes nicht anzuwenden.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvQ 22/19
1. Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen. 2. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Beschwerdeführern jeweils ihre notwendigen Auslagen zu erstatten. 3. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für jedes Verfassungsbeschwerdeverfahren auf je 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1811/17, 1 BvR 218/18, 1 BvR 871/18, 1 BvR 872/18