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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Die in einer Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Unternehmern vom Käufer formularmäßig verwendete Klausel Mehraufwand bei dem AG, der aus Mängeln von Liefergegenständen entsteht, geht in angefallener Höhe zu Lasten des AN. Der Mehraufwand ist dem AN durch den AG nachzuweisen. hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, weil sie ohne sachlichen Grund von den Regelungen des gesetzlichen Kaufgewährleistungsrechts in einer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 86/16
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 12. Januar 2017 wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 13.000 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. LwZB 1/17
1. Auch bei einem hochpreisigen Dressurpferd begründet das Vorhandensein eines "Röntgenbefundes", sofern die Kaufvertragsparteien keine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung geschlossen haben, für sich genommen grundsätzlich noch keinen Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 7. Februar 2007, VIII ZR 266/06, NJW 2007, 1351 Rn. 14 ff.; vom 29. März 2006, VIII ZR 173/05, BGHZ 167, 40 Rn. 27 ff.). Hierbei kommt es nicht entscheidend darauf...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 32/16
Traubenzuckertäfelchen 1. Nur solche Formgestaltungen sind technisch bedingt und vom Markenschutz gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ausgeschlossen, bei denen die von der Form erzeugte Wirkung technischer Natur ist. Vermittelt ein wesentliches Merkmal der Form allein geschmackliche, optische oder haptische Sinneseindrücke, liegen darin Wirkungen auf nichttechnischem Gebiet, so dass das Schutzhindernis nicht eingreift. 2. Im Löschungsverfahren bilden die drei in § 3 Abs. 2 MarkenG angeführten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 3/17
Auf die Rechtsbeschwerde der Markeninhaberin wird der am 27. Dezember 2016 an Verkündungs Statt zugestellte Beschluss des 25. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 4/17
1. Allein die Bekanntgabe der erstinstanzlichen Entscheidung bewirkt noch keine Beteiligung im Sinne der §§ 7, 274, 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. 2. Kann der im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligte Angehörige gemäß § 303 Abs. 4 FamFG - hier als Bevollmächtigter - Beschwerde im Namen des Betroffenen einlegen, besteht keine Notwendigkeit für ein darüber hinausgehendes Beschwerderecht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 213/16
Wird die Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen angeordnet, so muss festgestellt werden, dass dem an einer psychischen Erkrankung leidenden Betroffenen die Fähigkeit fehlt, einen freien Willen zu bilden. Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. März 2016, XII ZB 455/15, FamRZ 2016, 970).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 186/17
Die Abgabe von Medikamenten zur Blutgerinnung (sog. Faktorpräparate) an Hämophiliepatienten ist auch dann dem Zweckbetrieb Krankenhaus (§ 67 AO) zuzuordnen, wenn sich der Patient selbst das Medikament im Rahmen einer ärztlich kontrollierten Heimselbstbehandlung verabreicht.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 46/16
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 2016 - 18 Sa 18/15 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 327/16
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg - 6. Zivilsenat - vom 3. November 2016 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 68.451,24 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 255/16
Kraftfahrzeugwerbung 1. Ein Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG setzt nicht voraus, dass bereits alle wesentlichen Merkmale des Produkts in einem dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Umfang angegeben werden. 2. Wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmers keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, muss der Unternehmer bei einem Angebot im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG seinen Vornamen und seinen Zunamen sowie seine Anschrift angeben. 3. Wenn der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 84/16
Zur Anfechtung der Vaterschaft durch den biologischen Vater bei bestehender sozial-familiärer Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 525/16
Die Abschiebung des Antragstellers wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von zwei Monaten, untersagt. Die Verfassungsbeschwerde erscheint zum derzeitigen Zeitpunkt angesichts des in den angegriffenen Beschlüssen nicht berücksichtigten Vortrags des Beschwerdeführers zur Lage anerkannt Schutzberechtigter in Bulgarien weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die erforderliche Folgenabwägung führt daher zu einem Erfolg des Antrags.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2026/17
Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Betreuung zu Recht angeordnet ist, muss es auch die Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit hin überprüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. August 2017, XII ZB 16/17, juris).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 222/17
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 11. Mai 2016 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte freigesprochen und ihm eine Entschädigung für durchgeführte Strafverfolgungsmaßnahmen zugebilligt wurde. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es wird festgestellt, dass die Revision der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 529/16
Der Gerichtsbescheid des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 15. Mai 2017 - 13 A 342/17 -, soweit er die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnt, sowie die Beschlüsse des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 1. Juni 2017 - 13 A 131/17 -, vom 16. Juni 2017 - 13 A 202/17 -, vom 8. Juni 2017 - 13 A 181/17 -, soweit er den Beschwerdeführer zu a) betrifft, vom 14. Juni 2017 - 7 A 49/17 - und vom 3. August 2017 - 13 A 974/17 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1352/17, 2 BvR 1504/17, 2 BvR 1565/17, 2 BvR 1682/17, 2 BvR 1948/17, 2 BvR 1987/17
Der Wertersatzanspruch des nichtehelichen Kindes gegen den Staat gemäß Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG in der Fassung des Gesetzes vom 12. April 2011 umfasst keinen Nutzungsersatz in Form erwirtschafteter oder ersparter Zinsen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 97/15
1. Die im Wege des sogenannten Kontaktstudiums erfolgreich absolvierte "Weiterbildung Berufsbetreuung" ist nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG vergleichbar. 2. Zu den landesrechtlichen Voraussetzungen (hier: Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg) für die vergütungsrechtliche Anerkennung einer Nachqualifikation (hier: "Weiterbildung Berufsbetreuung") im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 BVormVG.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 243/17
Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements iSv. § 84 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle oder unmittelbare materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung oder einer anderen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stehen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 47/17
1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Mai 2016 - 4 Sa 1055/15 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 28. Juli 2015 - 3 Ca 571/15 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 53,25 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2014 zu zahlen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 578/16