1. Das Berliner Erschließungsbeitragsgesetz vom 12. Juli 1995 (GVBl. S. 444, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2006, GVBl. S. 573) (juris: ErschlBeitrG BE) ergänzt lediglich die §§ 127 bis 135 BauGB, ersetzt sie aber nicht gemäß Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG durch Landesrecht. 2. Bei Flächen, die die Gemeinde aus ihrem allgemeinen Liegenschaftsvermögen für den Bau einer Erschließungsanlage bereitstellt (§ 128 Abs. 1 Satz 2 BauGB), gehört der Wertzuwachs zwischen dem Erwerb und der...