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JAHR
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11. November 2015 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 118/16
1. Nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BVFG darf eine Spätaussiedlerbescheinigung Personen, die bei ihrer Einreise in den Aufnahmebescheid einer Bezugsperson einbezogen waren, nur erteilt werden, wenn die Erteilung eines eigenen Aufnahmebescheides beantragt und nicht bestands- oder rechtskräftig abgelehnt worden ist. Diese mit Wirkung vom 1. Januar 2005 geschaffene zusätzliche Voraussetzung findet grundsätzlich auch auf Personen Anwendung, die vor dem 1. Januar 2005 in das Bundesgebiet eingereist sind. 2....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 21/16
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 9. Dezember 2016 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 146/17
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. Februar 2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 18/17 B
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 2. Juni 2015 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte schuldig ist der Steuerhinterziehung in 25 Fällen und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 25 Fällen sowie der Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang, b) im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen zur Höhe der vorenthaltenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge und der Lohnsteuer, aufgehoben....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 339/16
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. September 2014 - 3 Sa 640/14 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten der Revision trägt die Beklagte; die Kosten der Nebenintervention im Revisionsverfahren trägt der Nebenintervenient.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 684/14
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Oktober 2015 - 4 Sa 370/15 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 712/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 VR 10/17, 1 VR 10/17 (1 VR 8/17)
Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller, des Beteiligten zu 4. und der Beteiligten zu 5. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Oktober 2015 - 18 TaBV 980/15, 18 TaBV 994/15 und 18 TaBV 997/15 - werden zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 2/16
1. Das für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 6 Satz 1 StAG (juris: RuStAG) zu erfüllende Tatbestandsmerkmal der "nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind" setzt voraus, dass eine im Ausland vollzogene Adoption in Deutschland wirksam ist und in den für den Erwerb der Staatsangehörigkeit wesentlichen Wirkungen einer Minderjährigenadoption nach deutschem Recht gleichsteht. 2. Die Wirkungsgleichheit einer Auslandsadoption mit einer Minderjährigenadoption nach...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 30/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Oktober 2016 im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Seine weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Wirtschaftsstrafkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 136/17
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. April 2017 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag der Klägerin, ihr für das Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt V, C, beizuordnen, wird abgelehnt. Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 11/17 R
"Familienangehörige" im Sinne des § 1 FreizügG/EU sind nur die in § 3 Abs. 2 FreizügG/EU genannten Personen. Bei den in § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU benannten Personen fallen Anwendungsbereich (§ 1 FreizügG/EU) und das Recht auf Einreise und Aufenthalt (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 FreizügG/EU) insoweit zusammen.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 34/16
Kosten für die Reparatur einer Brille sind nicht vom Regelbedarf umfasst, sondern begründen einen Sonderbedarf in der Variante der Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 4/17 R
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2010 066 933 (S 308/11 Lösch) (hier: Beschwerde gegen Kostenentscheidung) hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 25. Oktober 2017 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Jacobi und Dr. von Hartz beschlossen: 1. Der Beschluss der Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 19. Februar 2013 wird aufgehoben, soweit dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens auferlegt...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 54/13
Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss des 13. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2016 aufgehoben. Der Beklagten wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14. Oktober 2015 gewährt. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 22/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. September 2016 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 50/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 24. Juni 2015 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte M. schuldig ist der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 25 Fällen, davon in 20 Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang, der Angeklagte K. schuldig ist der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und zur Steuerhinterziehung in 25...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 310/16
Auf die Beschwerde der Klägerin werden die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. September 2016 und des Sozialgerichts Berlin vom 15. August 2016 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt der Beklagte. Der Streitwert wird auf 39 660 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 7 SF 1/16 R
Die Untersuchung und Entscheidung der Sache wird gemäß § 13a StPO dem Landgericht / Amtsgericht Aachen übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 470/17