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GERICHT
JAHR
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Juli 2016 - 24 Sa 1564/15, 24 Sa 1603/15 - aufgehoben, soweit darin festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27. Juni 2015 aufgelöst worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung sowie hinsichtlich des Antrags auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 31. Juli...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 564/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. August 2016 - 11 Sa 512/16 (11 Sa 1129/16) - aufgehoben, soweit darin festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27. Juni 2015 aufgelöst worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung sowie hinsichtlich des Antrags auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 698/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. August 2016 - 3 Sa 71/16 - wird zurückgewiesen, soweit ihr nicht durch Anerkenntnisteilurteil vom 27. April 2017 stattgegeben worden ist. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben die Klägerin 86 % und die Beklagte 14 % zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 730/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2016 - 7 Sa 265/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Januar 2016 - 24 Ca 9897/15 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 619/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2016 - 6 Sa 175/16 - wird zurückgewiesen, soweit ihr nicht durch Anerkenntnisteilurteil vom 21. September 2017 stattgegeben worden ist. 2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 559/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Juli 2016 - 15 Sa 605/16 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. März 2016 - 18 Ca 9498/15 - wird zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 566/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. Juli 2016 - 8 Sa 450/16, 8 Ta 1702/15 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. Februar 2016 - 27 Ca 9899/15 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 837/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2012 063 808.2 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 26. Oktober 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Schmid und des Richters Dr. Söchtig beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 1/17
1. Das Verbot, Rubbellos- und Casinospiele im Internet zu veranstalten und zu vermitteln, ist mit Unions- und Verfassungsrecht weiterhin vereinbar. 2. Ist das Entschließungsermessen für ein ordnungsbehördliches Einschreiten auf Null reduziert, verpflichtet Art. 3 Abs. 1 GG die Behörde nicht, für die zeitliche Reihenfolge ihres Einschreitens gegen bestehende Störungen der öffentlichen Sicherheit vorab ein Eingriffskonzept aufzustellen. Die Entscheidung über die zeitliche Reihenfolge des...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 14/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 9. Februar 2017 a) aufgehoben aa) soweit der Angeklagte wegen Umsatzsteuerhinterziehung für den Veranlagungszeitraum 2009 verurteilt worden ist; insoweit wird das Verfahren eingestellt; die Staatskasse trägt insoweit die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen, bb) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe, b) dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte wegen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 279/17
1. § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII (juris: SGB 8) verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem anspruchsberechtigten Kind einen Platz in einem öffentlich geförderten Betreuungsverhältnis nachzuweisen, der seinem individuellen Bedarf und dem seiner Erziehungsberechtigten entspricht. 2. § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII verleiht kein Recht, zwischen dem Nachweis eines Betreuungsplatzes in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu wählen. Entsprechendes gilt für den Nachweis eines...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 19/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2016 - 2 Sa 451/16, 2 Sa 477/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 782/16
2017-10-26
BAG 2. Senat
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. November 2016 - 14 Sa 828/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 27/17
Für das Überschreiten des Grenzwertes für die Nachunternehmerhaftung kommt es auf den Gesamtwert der Bauleistungen an, die das in Anspruch genommene Bauunternehmen bezogen auf die Erstellung des vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Bauwerks an alle Nachunternehmen fremdvergeben hat.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 1/15 R
1. Auf die Revision des Angeklagten P. C. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 3. Februar 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit hinsichtlich dieses Angeklagten von einer Strafaussetzung zur Bewährung abgesehen wurde. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 334/17
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt B… wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvQ 69/17
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Juli 2016 - 4 Sa 72/16 - wird zurückgewiesen, soweit ihr nicht durch Anerkenntnisteilurteil vom 27. April 2017 stattgegeben worden ist. 2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben die Klägerin 87 % und die Beklagte 13 % zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Parteien je zur Hälfte zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 547/16
Die Vororientierung eines Soldaten über eine von der Personalführung beabsichtigte Versetzung stellt keine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar. Das gilt auch für die Änderung und die Aufhebung einer Vororientierung.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 3/17
2017-10-26
BAG 2. Senat
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2016 - 21 Sa 142/16, 21 Sa 154/16 - aufgehoben, soweit darin festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 27. Juni 2015 aufgelöst worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung sowie hinsichtlich des Antrags auf Zahlung eines Nachteilsausgleichs wird die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 680/16