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GERICHT
JAHR
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 29. November 2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 4/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. März 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 140/14 B
1. Anlagevermittler und Anlageberater haben den Erwerber einer von ihnen vermittelten Kapitalanlage unaufgefordert über Vertriebsprovisionen aufzuklären, wenn diese eine Größenordnung von 15% des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten. In die Berechnung der Vertriebsprovisionen ist ein auf das Beteiligungskapital zu zahlendes Agio einzubeziehen (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 12. Februar 2004, III ZR 359/02, BGHZ 158, 110; vom 9. Februar 2006, III ZR 20/05,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 565/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 20. März 2017 a) in den jeweiligen Strafaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen; b) im Ausspruch über die Einziehung dahin geändert, dass aa) eingezogen werden: ● eine Tüte mit zwei Gefrierbeuteln mit einmal 122...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 310/17
Der Vollstreckungsgläubiger ist nicht zur Rückgewähr von Zahlungen verpflichtet, die der spätere Insolvenzschuldner anfechtbar an den Zwangsverwalter geleistet hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 289/14
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 13. März 2017 wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen. Der Wert des Verfahrens der Rechtsbeschwerde wird auf 513 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 17/17
2017-10-19
BAG 8. Senat
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Oktober 2015 - 4 Sa 1288/14 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 847/15
1. Nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG bewirkt die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers, dass das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers entsprechend der im Spaltungs- und Übernahmevertrag vorgesehenen Aufteilung jeweils als Gesamtheit auf die übernehmenden Rechtsträger übergeht. Die Vorschrift ordnet eine (partielle) Gesamtrechtsnachfolge an. 2. Nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 UmwG können auch Arbeitsverhältnisse von einem übertragenden auf einen übernehmenden...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 63/16
1. NV: Der Wert, aufgrund dessen die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GKG fällig gewordene Gerichtsgebühr zu berechnen ist, ergibt sich aus den Regelungen des § 52 Abs. 5 GKG. In den Streitfällen, die nicht unter § 52 Abs. 3 GKG zu subsumieren sind, ergibt sich die Gebühr aus dem Mindeststreitwert . 2. NV: Die Erhebung der Gerichtsgebühren schon bei Einreichung der Rechtsmittelschrift nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GKG verstößt nicht gegen Verfassungsrecht und ist auch nicht als europarechtswidrig...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X E 1/17
Zur Bemessung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 19/17
Der Haftbefehl der 13. großen Strafkammer - Staatsschutzkammer - des Landgerichts Halle vom 4. September 2017 (13 KLs 451 Js 1436/17 (10/17)) wird aufgehoben. Der Angeklagte ist in dieser Sache aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 56/17
1. Der Aufenthalt in Ferienwohnungen ist kein Wohnen im Sinne der Baunutzungsverordnung. 2. Das dauernde Wohnen und die Nutzung von Ferienwohnungen können jedenfalls dann grundsätzlich in einem sonstigen Sondergebiet kombiniert werden, wenn die Nutzungen in einem Gebäude stattfinden. § 10 Abs. 1 und 4 BauNVO steht dem nicht entgegen. 3. Kombiniert die Gemeinde das dauernde Wohnen und die Nutzung von Ferienwohnungen, muss sie städtebaulichen Störpotenzialen im Rahmen der Abwägung Rechnung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 C 5/16
Eine persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Beschwerdeverfahren betreffend die Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Beschwerdegericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 24. August 2016, XII ZB 531/15, FamRZ 2016, 1922 und vom 2. September 2015, XII ZB 138/15, FamRZ 2015, 1959).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 198/16
Die Regelung in Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (hier: Nr. 10.3 AUB 2000), wonach der Vertrag durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer durch Kündigung beendet werden kann, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat, ist dahin auszulegen, dass das Kündigungsrecht mit der ersten Leistung beginnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 188/16
media control Eine unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht anzunehmende Unwirksamkeit eines von einem einzelvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführers vorgenommenen Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB, das zur Erfüllung einer Verbindlichkeit der GmbH, jedoch unter Verstoß gegen im Innenverhältnis zur GmbH bestehende Beschränkungen erfolgt, setzt voraus, dass das Insichgeschäft für die vertretene GmbH nachteilig ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 6/16
1. Mit der Einführung von § 62 Abs. 3 FamFG ist der Verfahrenspfleger des Betreuten auch in einem bereits vor der Gesetzesänderung anhängigen Rechtsmittelverfahren befugt, nach Erledigung der angefochtenen Entscheidung in der Hauptsache die Feststellung zu beantragen, dass die Entscheidung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat. 2. Die Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme darf nur dann erteilt werden, wenn der Tatrichter vom Vorliegen aller...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 195/17
Ein Arbeitnehmer ist nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB nicht - auch nicht vorläufig - an eine Weisung des Arbeitgebers gebunden, die die Grenzen billigen Ermessens nicht wahrt (unbillige Weisung).
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 330/16
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 3. April 2017 mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen (II. 1. und 2. der Urteilsgründe) aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 368/17
1. Das von § 303 Abs. 2 FamFG geforderte Interesse des Betroffenen schließt ein Rechtsmittel eines der in dieser Vorschrift genannten Beteiligten nicht schon dann aus, wenn es dem - gegebenenfalls auch ausdrücklich erklärten - Willen des Betroffenen widerspricht. Vielmehr führt die tatbestandsmäßige Einschränkung nur zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, wenn der Beteiligte mit diesem lediglich seine eigenen Interessen verfolgt. 2. Ohne Krankheitseinsicht ist der Betroffene nicht in der Lage,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 336/17
Auf die Rechtsbeschwerde der Markeninhaberin wird der am 4. November 2016 an Verkündungs Statt zugestellte Beschluss des 25. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 106/16