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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Das Ablehnungsgesuch gegen den Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Schluckebier und die Richterin Ott wird als unzulässig verworfen. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2116/17
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 750.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 105/16
Die Beschwerde der Kläger und Widerbeklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 32. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 23. Dezember 2016 wird auf ihre Kosten verworfen. Streitwert: 10.029 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 6/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. November 2016 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht hinsichtlich der von ihm als unbegründet angesehenen Unterlassungsanträge im nachstehend ersichtlichen Umfang zum Nachteil des Klägers erkannt hat. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil der 14. Zivilkammer - 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt vom 30. Oktober 2015 auf die Berufung des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 260/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 5. Dezember 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Fall II.14. der Urteilsgründe, b) im Strafausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 78/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2012 044 496 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 18. Oktober 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Die Beschwerde der Markeninhaberin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 11/16
1. Der Aufenthalt in Ferienwohnungen ist kein Wohnen im Sinne der Baunutzungsverordnung. 2. Ein Gebiet, in dem das Wohnen als Nutzung zwar überwiegt, dem Aufenthalt in Ferienwohnungen aber ein das Gebiet mitprägender Anteil zukommen soll, unterscheidet sich im Sinne von § 11 Abs. 1 BauNVO wesentlich von einem allgemeinen Wohngebiet.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 6/17
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 7. Oktober 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen. Gerichtskosten für das Revisionsverfahren werden nicht erhoben. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 242/16
Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. September 2017 (4 BGs 116/17) wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 24/17
Die Anhörungsrüge sowie die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2017 - B 6 KA 81/16 B - werden zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 5/17 C
1. Übernimmt ein Kfz-Sachverständiger mit der Erstellung von Schadensgutachten zugleich die Einziehung des vom jeweiligen Geschädigten an ihn abgetretenen Schadensersatzanspruchs auf Erstattung der Sachverständigenkosten, so liegt in der Einziehung dieser Schadensersatzansprüche kein eigenständiges Geschäft im Sinne von § 2 Abs. 2 RDG. Wie häufig der Sachverständige entsprechend verfährt, ist nicht erheblich. 2. Stellt die Geltendmachung der an den Sachverständigen abgetretenen Forderung auf...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 527/16
SW Kiel Netz GmbH 1. Als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 ARegV sind nur solche Personalzusatzkosten anzusehen, die beim Netzbetreiber entstehen. Hierfür ist erforderlich, dass die Kostenbelastung für den Netzbetreiber auf einer betrieblichen oder tariflichen Vereinbarung beruht und dass sich die Kosten für den Netzbetreiber selbst als Kosten aus Lohnzusatz- oder Versorgungsleistungen darstellen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016, EnVR...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 23/16
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Februar 2016 - 11 Sa 924/15 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 199/16
1. Die Beschwerde des Klägers gegen die teilweise Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. April 2017 - 14 Sa 303/16 - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Beschwerde zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 23.130,81 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZN 533/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Januar 2017 im Strafausspruch dahin geändert, dass die Gesamtfreiheitsstrafe auf sieben Jahre festgesetzt wird. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 349/17
ConsulTrust 1. Nach der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister kann ein Mangel der Form der Übernahmeerklärung nicht mehr mit Erfolg gerügt werden. 2. Der Verstoß eines Rechtsgeschäfts gegen das Vollzugsverbot führte auch unter der Geltung von § 41 Abs. 1 GWB in der Fassung der 7. GWB-Novelle nicht zu dessen Nichtigkeit, sondern nur zur schwebenden Unwirksamkeit.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 24/15
2017-10-17
BAG 10. Senat
1. Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers werden der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. April 2015 - 4 Ta 313/14 (5) - und der Nichtabhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Zwickau vom 3. Dezember 2014 - 4 Ca 362/14 - aufgehoben. 2. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Zwickau vom 28. Juli 2014 - 4 Ca 362/14 - abgeändert, soweit es eine Erstattung der Übersetzungskosten abgelehnt hat. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird auf die...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZB 22/15
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 7. April 2016 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 25. August 2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt die Beklagte. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. KZR 59/16
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 14 W (pat) 12/17
In einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug iSv. Art. 2 Abs. 1 RL 2003/8/EG umfasst die einem Antragsteller mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union von der Bundesrepublik Deutschland gewährte Prozesskostenhilfe auch die von diesem verauslagten Kosten für die Übersetzung der Anlagen, die für die Entscheidung über den Antrag erforderlich sind.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZB 25/15