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Auf die Revision der Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 6. März 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 287/18
1. Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 4. September 2017 - soweit es ihn betrifft - mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels des Angeklagten M. , an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revision des Angeklagten E. gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 4. September 2017 wird als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 34/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 10. Oktober 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 144/18
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 9. Juni 2017 a) im Schuldspruch betreffend den Angeklagten B. dahin geändert, dass dieser des Betruges in 18 Fällen, versuchten Betruges in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage, Vortäuschens einer Straftat in zwei Fällen und der Anstiftung zum Vortäuschen einer Straftat schuldig ist; die im Fallkomplex II. 29 der Urteilsgründe verhängte...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 595/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 27. Juni 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Zu der vom Beschwerdeführer erhobenen Rüge, § 477 Abs. 2 Satz 2 StPO sei verletzt, bemerkt der Senat ergänzend: 1. Die Verfahrensrüge genügt den Vorgaben des § 344 Abs. 2 Satz 2...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 497/17
Der Antrag der Nebenklägerin, ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 19. Mai 2017 zu gewähren, wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 467/17
Die Revision der Verfallsbeteiligten A. gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 30. Juni 2017 wird als unbegründet verworfen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 628/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hof vom 4. August 2016 wird mit der Maßgabe verworfen, dass von der Gesamtfreiheitsstrafe ein Monat als vollstreckt gilt. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 605/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 25. Januar 2018 im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 224/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 16. Oktober 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 204/18
1. Auf die Revision des Angeklagten Z. wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 12. Dezember 2017 mit den Feststellungen in Bezug auf den Angeklagten Z. und den Mitangeklagten B. aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 234/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 15. Januar 2018 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 261/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. November 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 180/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 24. Oktober 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 111/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14. Dezember 2017 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 201/18
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Weiden i.d. OPf. vom 10. Oktober 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 42/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 29. Mai 2017 mit Ausnahme der Feststellungen zu den äußeren Tatgeschehen aufgehoben. 2. Auf die Revision der Nebenklägerin wird das genannte Urteil mit den zugehörigen Feststellungen betreffend Tat 1 der Urteilsgründe und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben; ausgenommen sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen. 3. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen. 4. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 580/17
1. Das Urteil des Landgerichts Gera vom 30. November 2016 wird, soweit es den Angeklagten F. betrifft, a) auf die Revision der Staatsanwaltschaft, b) auf die Revision des Angeklagten, soweit er verurteilt worden ist, jeweils mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 340/17
Wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Tötungsverbrechen kann sich auch derjenige, der die Erklärung gegenüber dem potenziellen Opfer abgibt, jedenfalls dann strafbar machen, wenn die Erklärung in der konkreten Fallkonstellation geeignet ist, eine motivationale Selbstbindung des Täter zu begründen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 245/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 30. August 2017 wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die hierdurch den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 46/18