Gefundene Dokumente: 6.966
DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. November 2015 werden als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 210/16
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 7. November 2017 wird verworfen. 2. Die Kosten des Rechtsmittels und die den Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 131/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 13. Juni 2017, soweit es ihn betrifft, in den Aussprüchen über die Einzelstrafe im Fall II. 4. der Urteilsgründe und über die Gesamtstrafe aufgehoben; jedoch bleiben die jeweils zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 47/18
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Kleve in Moers vom 4. April 2018 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass - der Angeklagte S. des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun tateinheitlich zusammentreffenden Fällen und der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in acht Fällen, - der Angeklagte N. der Beihilfe zum bandenmäßigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 301/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 23. November 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 18 Fällen, des Besitzes von Betäubungsmitteln und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig ist, b) im Ausspruch über das Fahrverbot aufgehoben; das Fahrverbot...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 104/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird a) die Strafverfolgung gemäß § 154a Abs. 2 StPO im Fall II.1. der Urteilsgründe auf den Vorwurf des versuchten Besitzes eines Arzneimittels zu Dopingzwecken beim Menschen im Sport in nicht geringer Menge beschränkt; b) das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 16. März 2017 aufgehoben, aa) soweit der Angeklagte in den Fällen II.2., II.3. und II.4. der Urteilsgründe verurteilt worden ist; jedoch bleiben die Feststellungen aufrechterhalten; bb) mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 345/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 13. März 2018 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Ausspruch über die Einziehung des Haschischgrinders entfällt. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 311/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. Oktober 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Soweit die fehlende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 228/18
1. Das Urteil des Landgerichts Aachen vom 20. Juni 2017 wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen Umsatzsteuerhinterziehung durch Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2014 verurteilt worden ist, b) im Strafausspruch, soweit der Angeklagte wegen Umsatzsteuerhinterziehung durch Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2013 verurteilt worden ist, c) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 643/17
Für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge vom 7. Februar 2017 - 64 Ds 7512 Js 98445/16 (832/16) - beziehen, ist die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Osnabrück beim Amtsgericht Lingen (Ems) zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 197/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20. Dezember 2017 sowie dessen sofortige Beschwerde gegen die im genannten Urteil getroffene Kostenentscheidung werden als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Die Beweisantragsrüge betreffend die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens zur Größe der Bohrlöcher genügt auch nicht den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 330/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. März 2018 dahingehend abgeändert, dass die Einziehung von 114.565,29 € und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.488.375,68 € angeordnet wird; in Höhe von 43.179,55 € entfällt die Einziehung. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 326/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 14. Juli 2017 a) im Schuldspruch dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte im Fall II. 2. a. ff. der Urteilsgründe der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei schuldig ist; b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 54/18
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 5. Mai 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten dieser Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revision des Angeklagten C. M. gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. Der Angeklagte C. M. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 651/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Vorteilsannahme in 529 tateinheitlichen Fällen sowie der Untreue in zwei Fällen schuldig ist, b) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den unter II. 5. der Urteilsgründe bezeichneten 529 Fällen sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen bestehen, c) mit den zugehörigen Feststellungen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 620/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 24. Januar 2018 mit den Feststellungen - mit Ausnahme der Adhäsionsentscheidungen - aufgehoben; aufrecht erhalten bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere - als Schwurgericht zuständige -...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 260/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 16. Februar 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 282/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. September 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 382/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Februar 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 296/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 28. September 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 68/18