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1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Arnsberg vom 22. Februar 2018 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 248/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 25. April 2018 im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 374/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 30. Januar 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 263/18
1. Die Rückfallverjährungsfrist von fünfzehn Jahren gemäß § 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 StGB ist nur im Verhältnis zweier Sexualstraftaten zueinander anwendbar. 2. Folgt eine Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität einer Sexualstraftat nach, so gilt die fünfjährige Rückfallverjährungsfrist des § 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 StGB.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 142/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 4. April 2018 im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 320/18
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 14. November 2017 im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen dahin abgeändert, dass gegen den Angeklagten S. die Höhe des Einziehungsbetrages auf 436.000 Euro und gegen den Angeklagten V. auf 202.000 Euro festgesetzt wird. Hinsichtlich eines Betrages von 202.000 Euro haften die Angeklagten als Gesamtschuldner. Die Angeklagten haben jeweils die Kosten des sie betreffenden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 103/18
Die biostatistische Wahrscheinlichkeitsberechnung ist in Bezug auf DNA-Einzelspuren standardisiert, so dass es einer Darstellung der Anzahl der untersuchten Merkmalssysteme und der Anzahl der diesbezüglichen Übereinstimmungen nicht mehr bedarf. Das Tatgericht genügt den Darlegungsanforderungen, wenn es das Gutachtenergebnis in Form der biostatistischen Wahrscheinlichkeitsaussage in numerischer Form mitteilt, da diese die beiden übrigen bisherigen Anforderungen widerspiegelt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 50/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 7. März 2018 wird als unbegründet verworfen. Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen; er hat jedoch die dem Neben-kläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Aus-lagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 295/18
1. Auf die Revision des Generalbundesanwalts wird das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. September 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte eines Kriegsverbrechens gegen humanitäre Operationen in Tateinheit mit schwerer Freiheitsberaubung, Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub und Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung in drei tateinheitlichen Fällen schuldig ist, b) im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 149/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 29. November 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Hildesheim zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 128/18
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 19. Januar 2018 jeweils im Strafausspruch aufgehoben, a) den Angeklagten K. betreffend, soweit gegen ihn im Fall sieben der Urteilsgründe eine Einzelfreiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt worden ist; b) den Angeklagten A. betreffend, soweit gegen ihn im Fall sieben der Urteilsgründe eine Einzelfreiheitsstrafe von sechs Monaten und in den Fällen 30, 35, 40 und 41 der Urteilsgründe Einzelstrafen verhängt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 252/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 26. April 2017 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 449/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 16. April 2018 im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 311/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Verden vom 30. August 2017, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit er im Fall II. 4. der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 205/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 12. Dezember 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer tätige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 172/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 2017 - soweit es ihn betrifft - dahin geändert, dass a) im Fall IV. "II.4." ("Anrufblocker") der Urteilsgründe eine Freiheitsstrafe von einem Jahr festgesetzt wird, b) der Ausspruch über die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 190.461,90 € entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 145/18
1. Auf die Revision des Angeklagten A. wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 14. August 2017, soweit es diesen Angeklagten betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz zweier halbautomatischer Kurzwaffen und von Munition schuldig ist, b) im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, c) im Ausspruch über die Einziehung des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 615/17
1. Das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 1. Februar 2018 wird aufgehoben a) auf die Revision des Angeklagten M. S. aa) soweit es ihn betrifft im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen bb) im Ausspruch über die Einziehung von Betäubungsmitteln; b)auf die Revisionen der Angeklagten M. und I. S. im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen mit den zugehörigen Feststellungen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 231/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 292/17
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 30. Januar 2018 wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord und in weiterer Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt wird. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 300/18