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RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 7. März 2017 - soweit es ihn betrifft - a) im Schuldspruch dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte schuldig ist des Betrugs in sieben Fällen, davon in einem Fall in 521 tateinheitlichen Fällen, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 140/18
1. Auf die Revision des Angeklagten N. gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 27. November 2017 wird der Schuldspruch, soweit es ihn betrifft, dahin geändert, dass er der Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist. 2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten N. und die Revisionen der Angeklagten A. und S. gegen das vorbezeichnete Urteil werden verworfen. 3. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 134/18
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 18. Oktober 2017 werden verworfen. Die Angeklagten M. und B. G. sowie W. tragen die Kosten ihres jeweiligen Rechtsmittels; bei dem Angeklagten H. wird davon abgesehen, ihm die Kosten seines Rechtsmittels aufzuerlegen. Die Angeklagten tragen die durch ihre Rechtsmittel dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen. 2. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das genannte Urteil im Strafausspruch aufgehoben...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 179/18
Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts Hanau – Jugendrichter – vom 1. Februar 2018 wird aufgehoben. Dieses Gericht ist für die Untersuchung und Entscheidung der Sache weiter zuständig ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 271/18
Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 564/17
1. Der Angeklagte K. hat die Kosten seiner zurückgenommenen Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. Januar 2018 zu tragen. 2. Auf die Revision der Nebenbetroffenen wird das vorbenannte Urteil mit den Feststellungen zur Zuordnung der entsprechenden Geldscheine aufgehoben, soweit die Einziehung der in der Wohnung der Nebenbetroffenen beschlagnahmten 9.980 Euro angeordnet worden ist. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 389/18
1. Auf die Revision der Angeklagten U. wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 8. Januar 2018, soweit es diese Angeklagte betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Fall II. 3 der Urteilsgründe und b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision der Angeklagten U. sowie...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 247/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 25. April 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 397/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 16. April 2018, soweit es den Angeklagten betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in zwei Fällen schuldig ist; b) im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 318/18
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 2. Mai 2018 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass gegen den Angeklagten S. allein auf Einziehung von Wertersatz in Höhe von 18.130 Euro sowie weiteren 9.700 Euro als Gesamtschuldner erkannt wird. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 350/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 29. November 2017, soweit er verurteilt worden ist, aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Hamburg zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 153/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 26. Februar 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 425/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 16. März 2018 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 418/18
1. Die Beschwerden des Beschuldigten gegen den Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2018 und dessen Beschluss über die Anordnung der Beschlagnahme vom 13. August 2018 werden verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 43/18, StB 44/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 7. November 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit versuchtem Betrug in neun Fällen schuldig ist, b) im Strafausspruch zu Fall II. 2. der Urteilsgründe aufgehoben; die verhängte Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten entfällt. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 2. Auf die Revision der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 283/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 24. November 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des versuchten Betrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten in sechs Fällen, der Geldfälschung, der Beihilfe zur Geldfälschung und der Urkundenfälschung in vier Fällen schuldig ist, b) im Strafausspruch zu Fall II. 1.3. der Urteilsgründe aufgehoben; die verhängte Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 251/18
Auf die Revision des Angeklagten B. wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 9. Februar 2018 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es diesen Angeklagten betrifft. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 191/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 20. Dezember 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 276/18
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 12. September 2017 dahin geändert, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 17.950 Euro angeordnet wird. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 78/18