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Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 2. November 2017 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Zu der Revision des Angeklagten E. Ü. bemerkt der Senat ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 3. Juli 2018: Die Rüge eines...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 153/18
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 7. Juli 2017, soweit es den Angeklagten A. betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Vollstreckung der gegen den Angeklagten verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abgelehnt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten dieses Rechtsmittels, an eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 135/18
1. Auf die Revision des Angeklagten A. wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 23. Februar 2018, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 283/18
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Detmold vom 26. April 2018 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Es wird davon abgesehen, den Beschwerdeführern die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen (§ 74 JGG); jedoch haben sie die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zu den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 354/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 9. Januar 2018 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 192/18
1. Bei der Ermessensentscheidung nach § 31 Satz 1 BtMG sind gemäß § 31 Satz 3 BtMG in Verbindung mit § 46b Abs. 2 StGB alle strafzumessungsrelevanten Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. 2. Die Gründe für ein Versäumen des Präklusionszeitpunktes (§ 46b Abs. 3 StGB) sind ohne Bedeutung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 251/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Auch die Verurteilung wegen (vollendeten) Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erweist sich als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 113/18
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 5. April 2018 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 325/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28. März 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Das Landgericht hat zu Recht (auch) die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 358/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 26. Juni 2017 aufgehoben a) in den Fällen 14 bis 17 der Urteilsgründe im Schuldspruch und Strafausspruch, b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 512/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 20. September 2017 hinsichtlich der Tat C.II.1 der Urteilsgründe aufgehoben. Der Angeklagte wird insoweit freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen insofern der Staatskasse zur Last. 2. Der Schuldspruch wird dahin geändert, dass der Angeklagte wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern und gefährlicher...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 190/18
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten B. wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 10. November 2017 aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehenden Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten B. sowie die Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 195/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aurich vom 21. August 2017, auch im Adhäsionsausspruch, soweit der Angeklagte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 60.000 € nebst Zinsen verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird von einer Entscheidung im Adhäsionsverfahren abgesehen. Im Übrigen wird das vorbezeichnete Urteil im Adhäsionsausspruch dahin ergänzt, dass eine Verpflichtung zum Ersatz der materiellen Schäden der Nebenklägerin...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 618/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 6. November 2017 mit den Feststellungen aufgehoben, a) im Fall II.5 der Urteilsgründe, b) im Strafausspruch, c) hinsichtlich der Adhäsionsentscheidung insoweit, als eine Feststellung der Verpflichtung des Angeklagten zum Ersatz bereits entstandener immaterieller und materieller Schäden des Neben- und Adhäsionsklägers T. F. ausgesprochen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 153/18
1. Auf die Revision des Angeklagten L. wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27. Oktober 2017 im Ausspruch über die Einziehungsanordnung mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten L. und die Revision des Angeklagten La. werden als unbegründet verworfen. 4....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 183/18
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21. November 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen mit Ausnahme derjenigen zum Vorliegen von Vermögensnachteilen bleiben jeweils aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 194/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 4. April 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 454/18
Die Anträge des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 13. September 2017 sowie auf gerichtliche Entscheidung gegen den Beschluss des Landgerichts Hannover vom 24. Januar 2018, mit dem die Revision des Angeklagten gegen das vorbenannte Urteil als unzulässig verworfen worden ist, werden auf seine Kosten verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 92/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 18. April 2018 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers hat die Strafkammer rechtsfehlerfrei von der Anordnung abgesehen, einen Teil der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 329/18
Vorsteuern können dann bei der Ermittlung des Verkürzungsumfangs unmittelbar mindernd angesetzt werden, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Ein- und Ausgangsumsatz besteht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 642/17