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1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9. April 2018 aufgehoben, a) im Schuldspruch mit den zugehörigen Feststellungen, soweit der Angeklagte wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist; b) soweit die Verwaltungsbehörde angewiesen worden ist, dem Angeklagten vor Ablauf von zwei Jahren ab...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 439/18
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 14. September 2017 wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger hierdurch im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorgenannte Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 107/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. März 2018 mit den unter II. d) und e) getroffenen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Das weitergehende Rechtsmittel wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 421/18
1. Auf die Revisionen der Angeklagten D. und F. wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 7. November 2017 a) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit diese Angeklagten in den Fällen II. 2. a. bis d. der Urteilsgründe verurteilt worden sind; insoweit wird das Verfahren eingestellt; im Umfang der Einstellung trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten; b) im Schuldspruch dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte D. des schweren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 174/18
1. Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 5. Juli 2017 werden verworfen. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 3. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 611/17
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 20. Februar 2018, soweit es den Angeklagten N. betrifft, im Schuldspruch zu den Fällen 5 und 6 der Urteilsgründe dahin abgeändert, dass der Angeklagte des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlichem Führen einer Schusswaffe und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig ist; der Strafausspruch zu Fall 5 der Urteilsgründe entfällt. Die weitergehende Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 278/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 28. März 2018 mit den zugehörigen Feststellungen a) betreffend die Taten II.8 bis 11 sowie 13 und 14 der Urteilsgründe, b) betreffend die Taten II.1 und 17 der Urteilsgründe im Strafausspruch, c) im Gesamtstrafenausspruch sowie d) hinsichtlich der Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 291/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 18. Oktober 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 113/18
1. Die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 18. Oktober 2017 werden verworfen. 2. Die Angeklagten haben die Kosten ihrer Rechtsmittel und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten B. hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 193/18
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 24. Januar 2018 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision der Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 307/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 2. Mai 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Schuldspruch im Fall II.1. der Urteilsgründe, b) im Gesamtstrafenausspruch und im Ausspruch über die Einziehungsanordnung, soweit die Einziehung von Taterträgen über einen Betrag von 995 € hinaus angeordnet worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 413/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 27. April 2017 a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte aa) im Fall 1 und 2 der Urteilsgründe der mittelbaren Falschbeurkundung in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren, bb) im Fall 10 der Urteilsgründe des Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung und cc) im Fall 11 der Urteilsgründe des Computerbetrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten schuldig ist; b) in den die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 400/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Marburg vom 23. Mai 2017 a) im Schuldspruch zu den Fällen II.1. und II.2. der Urteilsgründe dahin geändert, dass der Angeklagte jeweils der Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes schuldig ist, b) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, aa) soweit er wegen 37 Taten aus den Fällen II.3. bis II.42. der Urteilsgründe verurteilt wurde; davon ausgenommen sind die Fälle einer Vergewaltigung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 454/17
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30. Januar 2017 werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 421/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 18. Oktober 2017 a) mit den zugehörigen Feststellungen aa) hinsichtlich der Taten II.13 bis II.18 der Urteilsgründe aufgehoben und das Verfahren insoweit eingestellt; im Umfang der Einstellung trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten; bb) darüber hinaus aufgehoben, (1) soweit der Angeklagte in den Fällen II.11 sowie II.12 c) bis II.12 e) der Urteilsgründe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 31/18
Für die Entscheidung über den Antrag des Verurteilten auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 109 StVollzG ist die Auswärtige Strafvollstreckungskammer Döbeln des Landgerichts Chemnitz zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 151/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 27. April 2018 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Strafausspruch zu Fall II. 1. der Urteilsgründe, b) im Gesamtstrafenausspruch, c) soweit von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 344/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 4. August 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels, die insoweit durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten und die den Neben- und Adhäsionsklägern erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 87/18
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 23. November 2017 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die hierdurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 214/18
1. Auf die Revision der Staatsanwalt wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 11. Dezember 2017 betreffend die Fälle 1, 3 und 4 der Urteilsgründe und im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 147/18