...Die Verweisungsregelung des § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB dient dazu, den Inhalt möglicher Festsetzungen nach § 9 BauNVO in Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB zu begrenzen und sie auf "einzelnen Festsetzungen" zu beschränken, um zu verhindern, dass diese Satzungen zu einem qualifizierten Bebauungsplan werden (vgl. dazu auch Berkemann a.a.O, § 34 Rn. 147 m.w.N.)....