...Vor der Nachprüfung, ob ein Dokument mit diesem Inhalt überhaupt existiert, war die Annahme, es handele sich um ein authentisches, lediglich inhaltlich unrichtiges Dokument, nicht gerechtfertigt. 27 Der mit der Prozessführung betraute Rechtsanwalt ist seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, dafür einzutreten, dass die zu dessen Gunsten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend...