...Sie können sowohl in der Sphäre des Anmelders, seines Vertreters, des Patentamts und auch in äußeren Umständen liegen. Die Anordnung der Rückzahlung ist Ausdruck der Überzeugung des Gerichts, dass die Einbehaltung der Gebühr der Gerechtigkeit widersprechen würde (Schulte, PatG, 9. Aufl., § 73 Rdnr. 135). 71 So kommt eine Rückzahlung auch bei unangemessener Sachbehandlung in Betracht (vgl....