...Art. 12 Abs. 1 EG ist ferner dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, zur Bekämpfung der Kriminalität ein System zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu errichten, das nur Unionsbürger erfasst, die keine Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats sind. 2 Das Bundesministerium des Innern hat daraufhin das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Registerbehörde und das Bundesverwaltungsamt...