...die streitgegenständliche Bezeichnung "Sachsendampf" bereits in den Jahren 1997/98 für Druckerzeugnisse, wie beispielsweise Kalender, verwendet habe. 11 Das Bundespatentgericht hat dieses Vorbringen nicht nur ausdrücklich in seiner Wiedergabe des Beschwerdebegehrens des Markeninhabers erwähnt, sondern es ersichtlich auch bei seiner Prüfung zugrunde gelegt, ob die Voraussetzungen einer bösgläubigen Markenanmeldung...