...Es ist daher nicht erlaubt, solche Zeichen oder Angaben durch ihre Eintragung als Marke einem Einzigen vorzubehalten, weil ihre Monopolisierung einem berechtigten Bedürfnis der Allgemeinheit an ihrer ungehinderten Verwendbarkeit widerspricht (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25 - Windsurfing Chiemsee; GRUR Int. 2003, 632, Rn. 73 - Linde)....