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Urteile für Ladung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Wegen dieses unterschiedlichen Sinngehalts sei auch ein gedankliches Inverbindungbringen beider Marken ausgeschlossen. 24 Mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung haben die Beteiligten Gelegenheit zu weiterem Vortrag erhalten. Die Beschwerdeführerin hat daraufhin mit Schriftsatz vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 501/17
...Bereits aus den vorgelegten Unterlagen mit umfangreichen Angaben zu Marktpräsens, Umsatz und Marktanteil bei Hustenbonbons, jedenfalls aber aus dem vorgelegten demoskopischen Gutachten ergäbe sich eine ausreichende Durchsetzung der angemeldeten bildlichen Darstellung zugunsten der Anmelderin in den beteiligten Verkehrskreisen. 21 Auf die mit der Ladung zur mündlichen Verhandlung erfolgten Ausführungen...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 33/13
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 18 W (pat) 35/14
...Da der frühere Soldat bei Eingang der Anschuldigungsschrift beim Gericht bereits im Ruhestand war und das Verfahren keinen besonderen Beschleunigungsbedarf mehr hatte, wegen der Notwendigkeit der Ladung zahlreicher Zeugen aber vergleichsweise aufwendige Vorbereitungen notwendig waren, wäre eine Erledigung innerhalb von etwa einem Jahr nach dem Eingang der Anschuldigungsschrift auch unter Berücksichtigung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 2/18
...Die Frist zur Stellungnahme auf das Vorbringen der jeweiligen Gegenseite ist in der Ladung zum Verhandlungstermin bis zum 23. Februar 2018 verlängert worden....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 6 Ni 69/16 (EP)
...Januar 2012 nachgereichten Beschwerdebegründung beantragt, das Patent auf Grundlage eines neu formulierten Hauptantrags mit Ansprüchen 1 bis 16, hilfsweise mit neu formulierten Hilfsanträgen 1 und 2 zu erteilen. 18 Auf die Ladung zur mündlichen Verhandlung am 13. November 2014 hat die Anmelderin und Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 24....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 15 W (pat) 3/12
...Gemäß § 124 WDO findet - außer in den Fällen des § 104 Abs. 1 WDO - die Berufungshauptverhandlung auch dann ohne den Soldaten statt, wenn dieser ordnungsgemäß geladen und in der Ladung darauf hingewiesen worden ist, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Der Soldat war am 18. November 20.. bzw. 10....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 20/09
2018-11-28
BVerwG 6. Senat
...Dies folgt unzweifelhaft aus einer Zusammenschau von Ladung, Protokoll und der Anwesenheitsliste. Es erschließt sich auch nicht auf der Grundlage des Beklagtenvorbringens, inwieweit eine hiervon abweichende Protokollierungspraxis bei Sitzungen des Erweiterten Landesvorstands - so sie denn bestünde - Rückschlüsse auf die Unrichtigkeit des Gründungsprotokolls zuließe....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 C 2/17
...Unter Berücksichtigung teils bereits im Ermittlungsverfahren erfolgter und für die Hauptverhandlung angekündigter Geständnisse sowie der Ladung der beiden polizeilichen Hauptsachbearbeiterinnen, durch deren Angaben neben den sonstigen Sachbeweisen die Zuverlässigkeit der geständigen Einlassung des Angeklagten überprüft wurde, ist ausgeschlossen, dass die Verfahrensbeteiligten über den Grund der Verlesung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 651/17
...So weist nichts darauf hin, dass keine ordnungsgemäße Ladung erfolgt oder der Betriebsrat - vor allem im Hinblick auf die drei hinzugezogenen Ersatzmitglieder - nicht korrekt „besetzt“ gewesen ist....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 84/11
...April 2017 zwar beantragt, die Beschwerde zurückzuweisen, eine sachliche Stellungnahme war ihr indes zu diesem Zeitpunkt mangels einer Begründung der Beschwerde der Einsprechenden nicht möglich. 18 Mit der Ladung vom 29. November 2017 zur mündlichen Verhandlung am 16....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 23 W (pat) 29/17
...Nachdem das Truppendienstgericht allerdings Ende Oktober 2011 die Anschuldigungsschrift zugestellt und im August 2012 nach Erhalt der Mitteilung über die endgültige Einstellung des sachgleichen Strafverfahrens die Strafakten angefordert hatte, hat es das Verfahren bis zur Ladung des Termins vom April 2016 nicht weiter gefördert....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 14/16
...Vielmehr sei es überraschend, dass eine Ausbeuteverbesserung gerade durch die Maßnahme einer Protonierung erzielt werden könne, von der der Fachmann eine deutlich reduzierte chemische Reaktivität der Zwischenstufe aufgrund einer verringerten negativen Ladung am Phosphoratom angenommen hätte. 43 Die auf den Nichtigkeitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 30/14 (EP)
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 15 W (pat) 24/16
...Der Klarheit der Belehrung über die Monatsfrist steht nicht entgegen, dass dem Kläger in der Betreibensaufforderung zugleich eine Ladung zu einem Termin zur Abnahme der Fingerabdrücke angekündigt wird. Zum einen lag der mit gesonderten Schreiben anberaumte Termin (24. November 2011) innerhalb der Monatsfrist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 1/13
...Juni 2011 und der Ladung zur mündlichen Verhandlung vom 2. September 2011 nach dem Eingang der Rücknahme des Verzichts auf mündliche Verhandlung vom 27. Juni 2011 neun Wochen, also etwa zwei Monate keine verfahrensfördernden Handlungen vor, weil das Verfahren vorzubereiten und seine Terminierung den übrigen Verhandlungsterminen der Kammer anzupassen war....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 31/15 D
...Die bekannten Schemata zur Proteinreinigung basieren auf Unterschieden bei den molekularen Eigenschaften von Größe, Ladung und Löslichkeit zwischen dem zu reinigenden Protein und unerwünschten Proteinverunreinigungen. Protokolle, die auf diesen Parametern basieren, umfassen Größenausschlusschromatographie, Ionenaustauschchromatographie, differentielle Präzipitation und dergleichen....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 44/10 (EP)
...II. 9 Über die Revision des Klägers ist, da die Beklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung im Termin nicht vertreten war, durch Versäumnisurteil zu entscheiden, das aber inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer sachlichen Prüfung des Antrags beruht (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81). 10 Die Revision ist statthaft und auch ansonsten zulässig....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 14/11
...Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter. 7 Da die Beklagte in der mündlichen Verhandlung trotz rechtzeitiger Ladung zum Termin nicht vertreten war, war über die Revision der Klägerin durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Das Urteil ist jedoch keine Folge der Säumnis, sondern beruht auf einer Sachprüfung (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 200/09