...Mit Urteil vom 24.5.2018 hat das LSG die Berufung des Klägers als unbegründet zurückgewiesen und im Übrigen ausgeführt: Das Gericht habe trotz Nichterscheinens des Klägers zur mündlichen Verhandlung am 24.5.2018 entscheiden können, weil er mit der Ladung vom 19.3.2018 darauf hingewiesen worden sei, dass auch bei seinem Ausbleiben entschieden werden könne....