...Die Gehörsrüge genügt nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO. 3 Die Beschwerde macht geltend, der Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt, weil dem Kläger keine Akteneinsicht in die Verwaltungsvorgänge des Beklagten gewährt worden sei. Der Rechtsvorgänger des Klägers habe im April 2009 telefonisch Akteneinsicht beantragt....