...., eingetragen im Grundbuch von ..., Blatt ... . Dieses Grundstück ging aus dem 57 m² großen Flurstück 1028/51 der Flur 2 der Gemarkung ... hervor, das von 1931 bis 1978 im Eigentum der B.Aktiengesellschaft stand. Der 1938 verstorbene Rechtsvorgänger der Kläger verwendete zur Begleichung der Judenvermögensabgabe unter anderem Aktien an dieser Gesellschaft im Nennwert von 30 000 RM....