...In Konkretisierung des Übergangsgesetzes wird festgestellt, dass der dadurch bewirkte Eigentumsübergang des Grundstücks An der L. 5, Flurstück 2015/9, eingetragen im Grundbuch von Ö. Blatt 7116, vormaliger Eigentümer: Jehovas Zeugen, Versammlung Ö. e.V. auf Jehovas Zeugen in Deutschland, K.d.ö.R. mit Inkrafttreten des Übergangsgesetzes am 08.07.2006 erfolgte....