Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen


Ausfertigungsdatum: 26.07.1957

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 16.9.2009 I 3054;

Erster Teil Einleitende Vorschriften
Zweiter Teil Berufsförderung und Dienstzeitversorgung
a) Allgemeines
b) Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
c) Ruhegehaltfähige Dienstzeit
d) Höhe des Ruhegehaltes
e) Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
Abschnitt III Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten
Abschnitt IV Gemeinsame Vorschriften für Soldaten und ihre Hinterbliebenen
9a. Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld
10b. Abzug für Pflegeleistungen
Abschnitt V Sondervorschriften
Abschnitt VI Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen
Abschnitt VII Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Abschnitt VIII Besondere Leistungen entsprechend den Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Dritter Teil Beschädigtenversorgung
Abschnitt I Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen
2a. Versorgung in besonderen Fällen
Abschnitt II Versorgung beschädigter Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses und Sondervorschriften
Vierter Teil Fürsorgeleistungen an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit
Fünfter Teil Organisation, Verfahren, Rechtsweg
Sechster Teil Schluss- und Übergangsvorschriften
1. (weggefallen)
1a. Dienstbezüge
1b. Anpassung der Versorgungsbezüge
2. Anrechnung von Geldleistungen
3. Übergangsvorschrift aus Anlass des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes vom 6. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2588)
3a. Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung
3b. Bußgeldvorschrift
4. Erlass von Verwaltungsvorschriften
4a. Übergangsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
4b. Verteilung der Versorgungslasten bei Übernahme von Berufssoldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn
4c. Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Dienstherrn in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
5. Benennung eines Kontos
6. Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
6a. Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
6b. Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Berufssoldaten
6c. Erneute Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten
7. Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle
8. Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Soldaten
8a. Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Berufssoldaten
9. Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
10. Übergangsregelungen aus Anlass des Berufsförderungsfortentwicklungsgesetzes
10a. Übergangsregelung aus Anlass des Wegfalls des Instituts der Anstellung
11. Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
12. Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
13. Übergangsregelungen aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes
14. Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes
15. Übergangsregelungen aus Anlass des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
16. Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen
17. Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
18. Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung