Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten umfasst:
- 1.
-
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
- 2.
-
Unfallruhegehalt,
- 3.
-
Übergangsgeld,
- 4.
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Ausgleich bei Altersgrenzen,
- 5.
-
Erhöhungsbetrag nach § 26 Absatz 7 Satz 3 Halbsatz 1,
- 6.
-
Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3,
- 7.
-
Ausgleichsbetrag nach § 47 Absatz 2,
- 8.
-
Anpassungszuschlag nach § 95 Satz 5,
- 9.
-
Leistungen nach den §§ 70 bis 74,
- 10.
-
Einmalzahlungen nach § 89b.