Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen

Ausfertigungsdatum: 26.07.1957


§ 44a SVG

Bei Hinterbliebenen von Frauen tritt im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes an die Stelle des Witwengeldes das Witwergeld, an die Stelle der Witwe der Witwer. Dies gilt nicht für hinterbliebene Lebenspartnerinnen. Im Fall eines hinterbliebenen Lebenspartners tritt an die Stelle des Witwengeldes das Witwergeld.