(SGB 12)
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)


Ausfertigungsdatum: 27.12.2003

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 10.7.2018 I 1117

Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel Leistungen der Sozialhilfe
Drittes Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt
Siebter Abschnitt Verordnungsermächtigung
Viertes Kapitel Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Fünftes Kapitel Hilfen zur Gesundheit
Sechstes Kapitel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege
Achtes Kapitel Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Neuntes Kapitel Hilfe in anderen Lebenslagen
Zehntes Kapitel Einrichtungen
Elftes Kapitel Einsatz des Einkommens und des Vermögens
Vierter Abschnitt Einschränkung der Anrechnung
Fünfter Abschnitt Verpflichtungen anderer
Sechster Abschnitt Verordnungsermächtigungen
Zwölftes Kapitel Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
Dreizehntes Kapitel Kosten
Vierzehntes Kapitel Verfahrensbestimmungen
Fünfzehntes Kapitel Statistik
Erster Abschnitt Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel
Zweiter Abschnitt Bundesstatistik für das Vierte Kapitel
Dritter Abschnitt Verordnungsermächtigung
Sechzehntes Kapitel Übergangs- und Schlussbestimmungen
Siebzehntes Kapitel Regelungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019
Achzehntes Kapitel Regelungen für die Gesamtplanung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2019