Zur Beurteilung der Auswirkungen des Dritten und Fünften bis Neunten Kapitels und zu deren Fortentwicklung werden Erhebungen über
- 1.
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die Leistungsberechtigten, denen
- a)
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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40),
- b)
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Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 bis 52),
- c)
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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sechsten Kapitel (§§ 53 bis 60),
- d)
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Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel (§§ 61 bis 66),
- e)
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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel (§§ 67 bis 69) und
- f)
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Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Neunten Kapitel (§§ 70 bis 74)
geleistet wird,
- 2.
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die Einnahmen und Ausgaben der Träger der Sozialhilfe nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel
als Bundesstatistik durchgeführt.