Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind
- 1.
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Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland,
- 2.
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Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status,
- 3.
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Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung,
- 4.
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Träger der Leistung,
- 5.
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Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung,
- 6.
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Dauer des Leistungsbezugs in Monaten,
- 7.
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gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel.