Die Sozialhilfe umfasst:
- 1.
-
Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),
- 2.
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b),
- 3.
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Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),
- 4.
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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60a),
- 5.
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Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a),
- 6.
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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),
- 7.
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Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74)
sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.