Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden
- 1.
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ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
- 2.
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Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
- 3.
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Pflege in einer stationären Einrichtung und
- 4.
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häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson
geleistet.