Renten Service Verordnung (RentSV)
Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG
Ausfertigungsdatum: 28.07.1994
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14.10.2013 I 3866
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel Auszahlung von Geldleistungen
Drittes Kapitel Durchführung der Anpassung von
Geldleistungen
Viertes Kapitel Mit der Auszahlung und der
Durchführung der Anpassung von Geldleistungen zusammenhängende
Aufgaben
Fünftes Kapitel Vorschüsse zur Auszahlung von
Geldleistungen und Abrechnung
Sechstes Kapitel Vergütung
Siebtes Kapitel Schlußvorschriften