Renten Service Verordnung (RentSV)
Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG


Ausfertigungsdatum: 28.07.1994

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 14.10.2013 I 3866

Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel Auszahlung von Geldleistungen
Drittes Kapitel Durchführung der Anpassung von Geldleistungen
Viertes Kapitel Mit der Auszahlung und der Durchführung der Anpassung von Geldleistungen zusammenhängende Aufgaben
Fünftes Kapitel Vorschüsse zur Auszahlung von Geldleistungen und Abrechnung
Sechstes Kapitel Vergütung
Siebtes Kapitel Schlußvorschriften