Ausfertigungsdatum: 28.07.1994
(1) Der Renten Service fordert laufende Geldleistungen, die er für die Zeit nach dem Tod von Berechtigten durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut ausgezahlt hat, von dem Geldinstitut als zu Unrecht erbracht zurück. Dies gilt nicht, wenn
(2) Zurückgeflossene Beträge sind in die nächste Monatsübersicht aufzunehmen.