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Renten Service Verordnung (RentSV)
Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG

Ausfertigungsdatum: 28.07.1994


§ 38 RentSV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. September 1994 in Kraft.

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